Sturmschäden am Flachdach

  • von Dipl.-Ing. (FH) Torsten Winkler
  • 22 Jan., 2024

Flachdachbefestigung bedarf besonderer Sorgfalt

Eine fehlerhafte Lagesicherung des Flachdachaufbaus führte zu Sturmschäden mit Ablösung der mechanischen Befestigung am Flachdach einer Kindertagesstätte in einer Gemeinde südlich von Dresden. Durch eine fehlerhafte lineare mechanische Befestigung des Flachdachaufbaus mit Einzelbefestigern bestand keine ausreichende Sicherung der verlegten Kunststoffdachabdichtungsbahn mit dem EPS-Dämmstoff gegen Windlasten.

Die mechanische Befestigung des Flachdachaufbaus wurde zwar nach Einzelnachweis und Befestigungsplan bauausgeführt, jedoch wurden die Betonbefestiger nicht korrekt im Befestigungsuntergrund aus Beton verankert. Bei der Bauausführung der mechanischen Befestigung wurden die Betonbefestiger vor dem Einschlagen nicht bündig bis Oberkante Flachdachdämmung gesteckt. Dadurch kam es zur Dübelspreizung der Betonbefestiger außerhalb des Befestigungsbohrloches in der obersten Geschossdecke. Zum Erreichen der erforderlichen Verankerungstiefe mit den geforderten Auszugswert und für einen sicheren und dauerhaften Sitz der Betonbefestiger im Untergrund hätte die Spreizung der Dübel innerhalb des Bohrloches erfolgen müssen. Dadurch wurden die geforderten notwendigen Auszugswerte nicht erreicht.

Die Forderungen der DIN 18531-1, die Verarbeitungsanweisung und die europäisch technische Zulassung (ETA) des Flachdachbefestigers wurden bei der Bauausführung nicht beachtet. Das führte zu Sturmschäden mit Ablösung der mechanischen Befestigung am Flachdachaufbau der Kindertagesstätte.

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