Beleihungswertermittlung
Wir ermitteln fristgerecht Beleihungswerte zu Immobilien für finanzwirtschaftliche Zwecke im Auftrag von Banken, Sparkassen oder anderen Kreditinstituten gemäß § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) nach den Verfahren der Beleihungswertverordnung (BelWertV) unter Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen der Kreditinstitute als Grundlage für die Festsetzung der Beleihungsgrenze.
Professionelle Beleihungswertgutachten von Immobilien
Zur Bewertung bzw. bei einer Wiederbewertung der Immobilie führen wir eine Vor-Ort-Besichtigung mit Besichtigungsprotokoll und Fotodokumentation und Gutachtenerstellung durch. Unsere Beleihungswertgutachten zur Immobilie beinhaltet:
- Beschaffung von Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Flurkarte, Mietverträge etc.)
- Lage- und Objektbeschreibung mit Nutzung und rechtlichen Gegebenheiten
- Ermittlung bzw. Prüfung Bruttogrundfläche, Wohn-/Nutzfläche anhand von Bauunterlagen
- Ermittlung Instandhaltungsrückstau bzw. Sanierungsbedarf zu Bauschäden/Baumängel
- Ermittlung bzw. Prüfung Erträgen (Mieten, Pachten) und Bewirtschaftungskosten
- Ermittlung von Bewertungswertansätzen mit Darlegung
- Bodenwertermittlung
- Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertermittlung (Zwei-Säulen-Prinizip)
- Aussage zur Lage/Vermietbarkeit/Marktgängigkeit/Beleihungsrisiko
- Ableitung Beleihungswert unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen
- Plausibilisierung des Beleihungswertes durch Kennzahlen
Sprechen Sie uns an
Wir vom Sachverständigenbüro Torsten Winkler aus Radebeul bei Dresden stehen Ihnen gern zur Verfügung.