Schiedsgutachten / Schlichtung (Mediation)
Sie benötigen ein fachlich fundiertes, für die streitenden Parteien in der Regel bindendes Schiedsgutachten?
Wir erstellen Schiedsgutachten bei Streitigkeiten in der Bau- und Immobilienwirtschaft, z. B.:
- Ermittlung von Ursachen und Umfang von Baumängeln/-schäden
- Berechnung der Kosten zur Beseitigung von Baumängeln/-schäden
- Klärung der Verantwortlichkeiten von Baumängeln/-schäden
- Bewertung von Immobilien bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.
- Entschädigungsermittlung für Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte etc.
- Festlegung oder Anpassung von Mieten, Pachten oder des Erbbauzinses
Im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder einer Schlichtung (Mediation) bieten wir den strittigen Parteien fachliche Betreuung bei der Ausarbeitung der durch das Schiedsgutachten zu klärenden Sachverhalte und erarbeiten ein fundiertes und für die strittigen Parteien in der Regel verbindliches Schiedsgutachten. Durch eine zwischen den strittigen Parteien einvernehmlich geschlossene Schiedsgutachterabrede (Schiedsgutachterauftrag) verpflichten sich die strittigen Parteien im Vorfeld des Schiedsverfahrens der Schlichtung das fachliche Ergebnis des Sachverständigen im Schiedsgutachtens anzuerkennen und die Kosten des Schiedsgutachtens zu übernehmen. Die Kostenverteilung kann nach festen Anteilen oder in Abhängigkeit vom Ergebnis des Schiedsgutachtens vereinbart werden.
Durch ein Schiedsgutachten im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder einer Schlichtung lässt sich in der Regel eine kostenintensive und langwierige Auseinandersetzung vor einem ordentlichen Gericht vermeiden und eine schnelle, effiziente, außergerichtliche Einigung erzielen. Dadurch können sich Prozesskosten reduzieren.
Rufen Sie uns an
Wir vom Sachverständigenbüro Torsten Winkler aus Radebeul bei Dresden stehen Ihnen gern zur Verfügung.


