Sachverständiger

Ihr Partner für

Bau und Immobilien

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Beweissicherungsgutachten

Beweissicherung von Bauzuständen


Wir erfassen und dokumentieren den gegenwärtigen Bauzustand mit möglichen Baumängeln und Bauschäden im Rahmen einer privaten Beweissicherung oder eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens an Gebäuden und baulichen Anlagen.

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Beweissicherungsgutachten

Eine Beweissicherung ist z. B. vor und während folgender Baumaßnahmen zu empfehlen:

  • Straßen- und Tiefbauarbeiten
  • Hochbaumaßnahmen
  • Abrissarbeiten
  • Ramm-, Stemm- und Verdichtungsarbeiten
  • Grundwasserabsenkungen

Unsere Dienstleistungen rund um Beweissicherungen

  • Beweissicherung von Baumaßnahmen

    Wir bieten Ihnen eine sachverständige Erfassung und Dokumentation des tatsächlichen baulichen Zustandes von Gebäuden, Bauwerken, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen mit gegebenenfalls vorhandenen Schäden im direkten Einflussbereich einer bevorstehenden Baumaßnahme. Wir führen vor der Baumaßnahme, während der Bauphase und nach der Baufertigstellung Kontrollen durch.


    Die Beweissicherung bzw. Bauzustandsdokumentation dient dem Nachweis der Schadenverursachung, ob Schäden an der Nachbarbebauung, z. B. Risse oder Setzungen durch eine in der Nähe stattfindende

    Baumaßnahme verursacht sind, oder bereits schon vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren. Sie dient einem später erforderlichen Beweis und somit der Abwehr von unberechtigten bzw. der Sicherung von berechtigten Ansprüchen.

  • Beweissicherung zur Bauleistungsfeststellung

    Wir bieten Ihnen bei Bauablaufstörungen und vor der beabsichtigten, bzw. nach erfolgter Kündigung eines bestehenden Bauvertrages zur Bauleistungsfeststellung, z. B bei Insolvenz die sachverständige Aufnahme und Dokumentation des erreichten Bautenstandes mit Erfassung von gegebenenfalls vorhandenen Baumängeln.


    Die Beweissicherung bzw. Bauzustandsdokumentation dient dem Vergleich der vertraglich geschuldeten Leistung zur tatsächlich erbrachten Leistung. Sie dient der Bewertung des erreichten Bautenstandes bzw. Leistungsstandes mit den noch nicht fertig gestellten, vertraglich vereinbarten, gegebenenfalls mangelbehafteten Bauleistungen.


  • Beweissicherung zur Bauzustandsfeststellung

    Wir bieten Ihnen nach Ausführung von Bauleistungen an verdeckten Bauteilen, z. B. bei Abdichtungsarbeiten die einer weiteren Prüfung und Feststellung entzogen werden und später schwer prüfbar sind, die sachverständige Erfassung und Dokumentation der Bauleistung.


    Die Beweissicherung bzw. Bauzustandsdokumentation dient der Hilfestellung zur Zustandsfeststellung für die

    Partner des Bauvertrages.


  • Beweissicherung bei Mieterschäden

    Wir bieten Ihnen eine Erfassung und Dokumentation von durch Mieter verursachte Schäden an Mietobjekten oder Begleiten Sie bei der Übergabe und Abnahme des Mietobjektes bei Mieterwechsel.


    Die Beweissicherung dient der Erfassung und Dokumentation des Zustandes der Mietsache und Durchsetzung von Ansprüchen bei vom Mieter verursachten Schäden

Private Beweissicherung

Wir bieten Ihnen eine sachverständige Beweissicherung bzw. Bauzustandsdokumentation mit detaillierter Bestandsaufnahme und umfassender Dokumentation auf den Gebieten der


  • Beweissicherung von Baumaßnahmen,
  • Beweissicherung zur Bauleistungsfeststellung,
  • Beweissicherung zur Bauzustandsfeststellung,
  • Beweissicherung bei Mieterschäden



Gerichtliche Beweissicherung

Wir stehen den Gerichten als qualifizierter Baugutachter im selbstständigen (gerichtlichen) Beweissicherungsverfahren auf den Sachgebieten


  • Schäden an Gebäuden,
  • Schäden an Innenräumen,
  • Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden (Versicherungsschäden),
  • Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzschäden,
  • Bautenschutz,
  • Bauwerksabdichtung,
  • Flachdachabdichtungen,
  • Dacheindeckungen und Dachklempnerleistungen,
  • Fassaden und Außenwandkonstruktionen (Putz, WDVS),
  • Fenster und Türen,
  • Estrich, Fliesen, Platten und Bodenbeläge,
  • Innenwand- und Deckenbeläge (Tapeten, Anstriche) und
  • Innenausbau (Trockenbau)


sachverständig zur Verfügung. Wir beantworten Fragen im Baubereich, z. B. zum gegenwärtigen Bauzustand, überprüfen Abrechnungen oder stellen fest, ob Bauschäden, Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür anfallen.

Das selbstständige Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) wird auf Antrag bei Gericht veranlasst.


Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, was dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgelagert ist. Durch das selbstständige Beweisverfahren soll durch eine unter Umständen lange Verfahrensdauer, der Verlust von Beweismitteln verhindert werden.


Zudem ist es Zweck einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem streitige Fragen durch einen unabhängigen Sachverständigen geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich wird. Ist keine Einigung möglich, so sind mit dem Gutachten, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist.


Ein Privatgutachten kann im Gegensatz dazu lediglich als qualifizierter Parteivortrag bei Gericht eingebracht werden.

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Rufen Sie uns an

Wir vom Sachverständigenbüro Torsten Winkler aus Radebeul bei Dresden stehen Ihnen gern zur Verfügung. 

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