Beweissicherungsgutachten
Beweissicherung von Bauzuständen
Wir erfassen und dokumentieren den gegenwärtigen Bauzustand mit möglichen Baumängeln und Bauschäden im Rahmen einer privaten Beweissicherung oder eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens an Gebäuden und baulichen Anlagen.
Beweissicherungsgutachten
Eine Beweissicherung ist z. B. vor und während folgender Baumaßnahmen zu empfehlen:
- Straßen- und Tiefbauarbeiten
- Hochbaumaßnahmen
- Abrissarbeiten
- Ramm-, Stemm- und Verdichtungsarbeiten
- Grundwasserabsenkungen
Unsere Dienstleistungen rund um Beweissicherungen
Private Beweissicherung
- Beweissicherung von Baumaßnahmen,
- Beweissicherung zur Bauleistungsfeststellung,
- Beweissicherung zur Bauzustandsfeststellung,
- Beweissicherung bei Mieterschäden
Gerichtliche Beweissicherung
Wir stehen den Gerichten als qualifizierter Baugutachter im selbstständigen (gerichtlichen) Beweissicherungsverfahren auf den Sachgebieten
- Schäden an Gebäuden,
- Schäden an Innenräumen,
- Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden (Versicherungsschäden),
- Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzschäden,
- Bautenschutz,
- Bauwerksabdichtung,
- Flachdachabdichtungen,
- Dacheindeckungen und Dachklempnerleistungen,
- Fassaden und Außenwandkonstruktionen (Putz, WDVS),
- Fenster und Türen,
- Estrich, Fliesen, Platten und Bodenbeläge,
- Innenwand- und Deckenbeläge (Tapeten, Anstriche) und
- Innenausbau (Trockenbau)
sachverständig zur Verfügung. Wir beantworten Fragen im Baubereich, z. B. zum gegenwärtigen Bauzustand, überprüfen Abrechnungen oder stellen fest, ob Bauschäden, Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür anfallen.
Das selbstständige Beweisverfahren
Das selbstständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) wird auf Antrag bei Gericht veranlasst.
Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, was dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgelagert ist. Durch das selbstständige Beweisverfahren soll durch eine unter Umständen lange Verfahrensdauer, der Verlust von Beweismitteln verhindert werden.
Zudem ist es Zweck einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem streitige Fragen durch einen unabhängigen Sachverständigen geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich wird. Ist keine Einigung möglich, so sind mit dem Gutachten, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist.
Ein Privatgutachten kann im Gegensatz dazu lediglich als qualifizierter Parteivortrag bei Gericht eingebracht werden.
Rufen Sie uns an
Wir vom Sachverständigenbüro Torsten Winkler aus Radebeul bei Dresden stehen Ihnen gern zur Verfügung.


