Im Rahmen von Mietwertgutachten ermitteln wir die ortsübliche Vergleichsmiete einer nicht preisgebundenen Wohnung, die Kostenmiete einer preisgebundenen Wohnung oder der Marktmiete eines Gewerberaumes unter Berücksichtigung der jeweiligen mietpreisrelevanten Eigenschaften.
Anhand der mietpreisbildenden Determinanten Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie sonstiger mietpreisbildenden Einflussfaktoren führen wir Mietpreisbewertungen durch.
In kleineren Kommunen existiert meist kein qualifizierter Mietspiegel oder eine aussagekräftige Mietdatenbank, damit bleibt aufgrund der hohen Anforderungen durch den Gesetzgeber allein ein Mietwertgutachten die Grundlage für ein Mieterhöhungsbegehren zur Mieterhöhung. Auch bei bereits laufenden Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe dient ein Mietwertgutachten dazu, die angemessene Miethöhe zu ermitteln.
Bewertungsanlässe für ein Mietwertgutachten sind z. B.:
- Mieterhöhungsbegehren des Vermieters (Wohnen)
- Abwehr von Mieterhöhungsbegehren durch den Mieter (Wohnen)
- Miethöheauseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter (Wohnen/Gewerbe)
- Nachweis der kalkulatorisch angesetzten Mieten für eigengenutzte Räume gegenüber dem Finanzamt
- Mietwertermittlung (Wohnwertermittlung) im Rahmen von Scheidungsverfahren (objektiver Wohnwert, angemessener bzw. subjektiver Wohnwert)
- Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter Ermittlung der Neuvertragsmiete)
- Basis für Miethöhevereinbarungen
Zur Ermittlung des Mietwertes ermitteln wir die Mietfläche bzw. Wohnfläche nach den einschlägigen Regelungen zur Flächenberechnung.